Strommangel in der Schweiz? Bisher undenkbar. Die Stromversorgung in der Schweiz war bislang gut abgesichert und die Versorgungssicherheit gewährleistet. Nun wird es aber immer wahrscheinlicher, dass eine akute Strommangellage eintreten könnte. In diesem Fall greift die Organisation OSTRAL ein – die Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen.
Der Bund ordnet Bewirtschaftungsmassnahmen an, die das Gleichgewicht zwischen Produktion und Verbrauch auf reduziertem Niveau sicherstellen. Diese Massnahmen will er jetzt bei Netzbetreibern und Grossverbrauchern bereits im Voraus geplant wissen, damit er sie im Bedarfsfall rasch und mit vorhersehbarer Wirkung für alle Beteiligten aktivieren kann.
Wie man so etwas plant, ist aber nicht für alle Angesprochenen eine Kernkompetenz. Darum springt jetzt Electrosuisse als neutrale Fachorganisation der Branche in diese Wissenslücke und bietet unkompliziert Unterstützung an. Electrosuisse, die Nummer 1 in Sachen OSTRAL, analysiert für Sie den IST-Zustand in Ihrem Unternehmen und erarbeitet eine Strategie, damit Sie zukünftig die Anforderungen von OSTRAL erfüllen. Nebst der strategischen Aufbereitung begleitet Sie Electrosuisse auch im zweiten Schritt bei der technischen Umsetzung.
Wer ist von einer Massnahmenplanung für Strommangellagen betroffen?
Die Thematik betrifft alle Branchen gleichermassen. Ob Industrie, Gesundheitseinrichtungen, Energieversorger oder Tourismus, öffentlicher Verkehr, Internetdienstleister und Service Public. Grundsätzlich gilt: Bei einer Kontingentierung werden Einrichtungen, die mehr als 100’000 kWh Strom pro Jahr verbrauchen, dazu aufgefordert, in einer ausserordentlichen Lage einen geplanten Beitrag leisten zu können.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Prinzipiell bedeutet eine durch OSTRAL ausgelöste Pflichtkompensation bei Strommangellagen, dass entsprechende Einrichtungen ihren Stromverbrauch zwischen 10% und 30% (maximal 50%) gegenüber der gleichen Zeitperiode des Vorjahres reduzieren müssen.